Ist Dämmung gesetzlich gefordert?

Veröffentlicht: 19.01.2018

GesetzbuchMich erreicht immer wieder die Frage, ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht, bestehende Gebäude mit Dämmschichten o. ä. zu versehen. Die dafür relevanten Regelungen finden sich im Paragraph 9 der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV). Grundsätzlich gibt es keine „Verpflichtung zur Sanierung“. Werden am Gebäude allerdings ohnehin Änderungen durchgeführt, die über eine Bagatellgrenze (10 Prozent der Bauteilfläche, d. h. kleinere Reparaturen) hinausgelten, dann müssen Vorgaben zur energetischen Güte eingehalten werden. Konkret bedeutet das, dass zum Beispiel bei einer Dachsanierung bzw. einem Dachgeschossaufbau die verwendeten Konstruktionen so gewählt werden müssen, dass die in der EnEV formulierten Anforderungswerte eingehalten werden. Weitere Beispiele wären der Austausch von Fenstern oder die Neugestaltung von Fassadenflächen.

Über diese allgemeinen Anforderungen hinaus sind im Paragraph 10 noch einzelne Nachrüstpflichten benannt diese betreffen sehr alte Heizkessel (über 30 Jahre) ungedämmte Rohrleitungen/Armaturen sowie ungedämmte und zugängliche Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen. Nur in diesen Fällen besteht also eine gesetzlich festgeschriebene Verpflichtung zum Handeln.

Über allen Einzelregelungen steht das sogenannte „Wirtschaftlichkeitsgebot“, das heißt, alle Sanierungsmaßnahmen müssen wirtschaftlich darstellbar sein. Muss beispielsweise der Außenputz einer Fassade erneuert werden, eine Außendämmung nach EnEV ist allerdings ohne aufwändige Dacharbeiten nicht möglich und würde große zusätzliche Ausgaben nach sich ziehen, dann kann eine Befreiung bei den zuständigen Bauordnungsbehörden erlangt werden.

Bildquelle: Moritz Rösel/pixelio.de