Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz stößt schon jetzt auf Kritik

Veröffentlicht: 23.09.2011

Im Oktober soll vom Bundestag die aktuelle Fassung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes beschlossen werden. Dabei soll ein zentraler Bestandteil - die sogenannte Abfallhierarchie - verändert werden. Bisher gibt es fünf Stufen, wie mit Abfall umgegangen werden soll:

  1. Abfall vermeiden (Reduce)Three_R
  2. Abfall zur Wiederverwendung vorbereiten (Reuse)
  3. Wiederverwendung einzelner Bestandteile (Recycle)
  4. Energetische Verwertung (in der Regel Verbrennung)
  5. Sonstige Beseitigung

In der neuen Fassung sollen die Stufen 2 bis 4 für gut brennbare Abfallgruppen wie Kunststoffe oder Holz gleichgestellt werden. Es wird also deutlich mehr Abfall verbrannt. Als Hintergrund wird die Auslastung bestehender Müllverbrennungsanlagen vermutet, die nach dem Verbot der Deponierung vieler Abfallgruppen 2005 verstärkt gebaut worden und noch nicht abgeschrieben sind. Jörg-Andreas Krüger vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) meint dazu:

"Wir haben in Deutschland eine ganze Reihe von Anlagen, die von Kommunen aber auch von Privaten betrieben werden, die energetisch Abfall nutzen, also Abfall verbrennen und damit kann man Gebührenhaushalte nicht weiter belasten, vielleicht sogar entlasten, damit kann man sozusagen bequem im alten Fahrwasser weiter bleiben."

Umweltverbände fordern vor diesem Hintergrund eine stärkere Orientierung der Produktentwicklung hin zu wiederverwendbaren oder zumindest recyclingfähigen Konstruktionen, die Einbeziehung von Industrieabfällen in die kommunalen Entsorgungskonzepte sowie Vorgaben zum Anteil wiederverwendeter Abfallbestandteile.

Bildquelle: http://lilmyssdoodlez.blogspot.com/