Abschlussberatung zum GEG am 18.Juni 2020

Veröffentlicht: 16.06.2020

BundestagAm 18 Juni ist es nun soweit: der Deutsche Bundestag berät abschließend über den Gesetztentwurf "zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude" - im Wesentlichen also das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Das neue Gesetz wird im Rahmen der Gebäudeenergieberatung schon länger erwartet und führt die verschiedenen Gesetze und Verordnungen zusammen, die bis jetzt Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude regeln: Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz. Zudem werden (hoffentlich) anstehende Aktualisierungen aufgenommen, um  Berechnung und Bewertung zu vereinfachen, zum Beispiel die Integration des überarbeiteten Beiblatts 2 der DIN4108.

Bildquelle: Siegfried Baier/pixelio.de