Auch nach Ostern liegt weiterhin kein Referentenentwurf vor, die Verbändeanhörung wurde noch nicht gestartet. Es ist davon auszugehen, dass sich ein möglicher Kabinettsbeschluss mindestens auf Ende April verschiebt. Ziel bleibt ein Inkrafttreten vor dem 1. Juli 2026, auch weil die EU-Gebäuderichtlinie bis Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müsste.
Das GEG muss allerdings ohnehin angepasst werden: Die EPBD-Richtlinie von 2024 schreibt Mindestanforderungen vor, die bis Mai 2026 umgesetzt sein müssen. Die Spielräume sind dabei begrenzt, die europäischen Klimaziele lassen eigentlich keine vollständige Kehrtwende der Energiepolitik im Gebäudesektor zu.
Ein rechtskräftiges Gesetz existiert also noch nicht. Bis zum Inkrafttreten gilt weiter das GEG von 2024 mit allen Regelungen. In meinen Beratungen nutze ich aktuell das Eckpunktepapier vom Februar 2026 als mögliche Planungsgrundlage, für konkrete Bau- und Fördervorhaben gelten aber natürlich die bestehende gesetzlichen Regelungen.