Gemäß dem Koalitionsvertrag vom vergangenen Jahr soll das Gebäudeeenergiegesetz dieses Jahr abgeschafft und durch ein „technologieoffeneres, flexibleres und einfacheres“ Gesetz ersetzt werden. Für dieses steht der Name „Gebäudemodernisierungsgesetz“ im Raum.
Allerdings gibt es bislang bis auf diese recht vagen Aussagen noch keine Neuigkeiten. Lediglich ein Zeitplan steht, demnach sollen Ende Januar erste Eckpunkte festgelegt werden, im Anschluss erfolgt dann die Diskussion und das Gesetzgebungsverfahren. Dieses soll im Lauf des Jahres 2026 abgeschlossen werden.
Immer mal wieder sind in den Medien oder verschiedenen Bekannmachungen erste Ideen und Vorschläge zu hören. Diese reichen von einer Lockerung der Pflicht zu erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen (65-Prozent-Regel), neuen Nachweisverfahren für Gebäudestandards bis hin zu Neugestaltungen der Förderlandschaft (wie etwa einkommensabhängige Förderung).
Ich werde die Entwicklungen natürlich verfolgen und hier weiter darüber berichten.