BEG - Wesentliche Neuigkeiten

Veröffentlicht: 18.02.2021
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Neuigkeiten

Seit Beginn des Jahres 2021 ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wirksam. Die bislang für meine Arbeit relevanten Förderprogramme der KFW und des BAFA werden damit teilweise ersetzt und teilweise neu geordnet. Genaue Informationen, Richtlinien und Dokumente sind auf der eigens eingerichteten Website des BAFA zu finden. Ebenso finden sich wesentliche Informationen auf den Seiten der KFW. Häufige Fragen und die Antworten dazu sind zum Beispiel auf einer eigenen Seite des Wirtschaftsministeriums zusammengestellt. Um sich in die Thematik einzulesen, empfehle ich zunächst diese Seiten zu besuchen.

Die meiner Meinung nach wichtigsten Sachverhalte, Neuerungen, Änderungen und Konsequenzen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) im Vergleich zur bisherigen Praxis habe ich in den folgenden Stichpunkten kurz für Sie zusammengestellt:

  • die Förderung von Effizienzhäusern (egal ob Zuschuss oder Kredit) bleibt bis Mitte des Jahres unverändert, diese läuft weiterhin über die KFW (Programme 151/430)
  • dies gilt ebenso für die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen im KFW-Programm 152
  • Einzelmaßnahmen werden von der KFW nicht länger im Zuschussprogramm 430 gefördert, stattdessen erfolgt eine Förderung im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen über das BAFA
  • ein Wechsel von einer bewilligten Zuschussförderung für ein Effizienzhaus im Programm 430 hin zu einer Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen zum Beispiel aufgrund von Planungsänderungen im Bauprozess ist damit nicht mehr möglich
  • die Förderung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien (bisheriges BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ wurde ins BEG (Einzelmaßnahmen) integriert
  • es ist eine Heizungsförderung möglich, auch wenn eine Austauschpflicht für die bestehende Anlage vorliegt
  • die Summe der förderfähigen Investitionen für Einzelmaßnahmen wurde auf 60.000 EUR erhöht, diese ist jetzt jährlich abrufbar
  • wird bei einer Effizienzhaussanierung der Wärmebedarf zu über 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt (Standard EE), erhöhen sich die förderfähigen Investitionskosten von 120.000 EUR auf 150.000 EUR
  • gleiches gilt im Neubau bei Ausstellung eines Zertifikats "Nachhaltiges Bauen" (NH)
  • ab Sommer 2021 fällt die Sanierungsstufe "Effizienzhaus 115" weg
  • die technischen Mindestanforderung sind nahezu identisch zum bisherigen Stand, ebenso der grundsätzliche Ablauf der Förderung

 

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