Seit 2023 sind die Fernwärmepreise in Leipzig drastisch gestiegen – der verbrauchsabhängige Bruttoarbeitspreis kletterte von 6,76 ct/kWh (2022) auf 12,95 ct/kWh, also fast auf das Doppelte. Mit Auslaufen der Preisbremsen Anfang 2024 ist dieser Sprung bei vielen Haushalten in der Jahresabrechnung deutlich spürbar geworden. Die Verbraucherzentrale Sachsen untersucht nun, ob die zugrunde liegenden Preisanpassungsmechanismen rechtlich zulässig sind, und prüft die Erfolgsaussichten einer möglichen Sammelklage gegen die Stadtwerke Leipzig. Dies geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung hervor.
Gesucht werden Unterlagen von Vertragspartnern der Leipziger Fernwärme – also Hauseigentümer, WEGs und private Vermieter mit fernwärmeversorgten Objekten. Auch Mieter, die Einblick in die Vertrags- und Abrechnungsunterlagen ihres Hauses haben, können sich beteiligen. Eine reine Heizkostenabrechnung allein reicht für die Prüfung nicht aus. Benötigt werden Fernwärmeverträge inklusive Preisbildungsregelungen, Preisanpassungsschreiben, Jahresabrechnungen der letzten 5 bis 10 Jahre sowie Schriftwechsel zu Widersprüchen gegen Jahresabrechnungen. Diese Unterlagen können Sie als Mieter im Rahmen Ihres Belegeinsichtsrechts von Ihren Hausverwaltungen einfordern.
Die Einreichung erfolgt über das Online-Formular der Verbraucherzentrale Sachsen oder persönlich im Beratungszentrum Leipzig bzw. einer anderen Beratungsstelle. Die Sammelfrist läuft bis 31. August 2026, erste Rückmeldungen sind ab Ende August zu erwarten.