Am 15.Mai 2012 fand in Leipzig der 7. Em-Power-Anwenderkurs mit dem Thema "Bioenergie" statt: Während der Veranstaltung habe ich bemerkt, dass das Thema Umweltwirkungen durchaus Gegenstand einer intensiven Auseinandersetzung sein kann, selbst unter Vertretern, die der Bioenergie grundsätzlich alle positiv gegenüberstehen. Ich möchte daher an dieser Stelle nochmals meine Folien zur Verfügung stellen sowie einige Punkte meines Vortrags sowie der anschließenden Diskussion aufgreifen, um meinen Standpunkt zu erläutern und eine weitere Auseinandersetzung mit dem Thema auf fachlicher Basis zu fördern.
- Bioenergie hat gegenüber anderen Energieformen umweltbezogene Vor- und Nachteile. Ökobilanzen sind ein geeignetes Werkzeug zur Beurteilung dieser Wirkungen, müssen allerdings fair und definiert eingesetzt werden und ersetzen nicht die intensive Beschäftigung mit der individuellen Fragestellung bzw. Technologie Negative Umweltwirkungen (Eutrophierung, Versauerung u. a.) resultieren zu einem großen Anteil aus der industriellen Landwirtschaft mit ihren Eigenarten (Mineraldüngung, Bodenverdichtung, Monokulturen usw.) Je mehr gleichartige Biomasse von einer Energietechnologie benötigt wird (Zentralisierung), umso wahrscheinlicher werden solche negativen Umweltwirkungen im Umkreis der Technologie.
- Die Verwendung von Reststoffen ist grundsätzlich dem Biomasseanbau vorzuziehen. Wenn sich die Technologie in ihrer Wirtschaftlichkeit allerdings ausschließlich auf das Vorhandensein immer größerer Mengen dieser "Reststoffe" stützt und diese sogar aus Gebieten mit anderer Gesetzgebung (Osteuropa) kommerziell bezogen werden, ist das ökologisch kritisch zu bewerten. Hier gilt ja bekanntlich, das Reststoffe zunächst minimiert und erst als zweiten Schritt energetisch verwertet werden müssen, um Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu erreichen. Es handelt sich im Fall eines kommerziellen Bezugs außerdem meines Erachtens nicht mehr um "Reststoffe", sondern um Eingangsprodukte des Technologieprozesses, die auch im Sinne einer Ökobilanz mit berücksichtigt werden müssen.
- Werden in großem Umfang Reststoffe verwendet, die aus hierzulande nicht akzeptablen oder gar verbotenen Prozessen stammen, kann die darauf aufbauende Prozesskette meiner Meinung nach nicht mehr als nachhaltig bezeichnet werden, auch wenn keine gesetzliche Berücksichtigungspflicht dieser vorgeschalteten Schritte besteht. Beispiele für solche Reststoffe sind etwa Hühnerkot aus Massentierhaltungsanlagen in Osteuropa für Biogaserzeugung oder Stroh aus nicht fachgerecht wirtschaftenden Getreideproduktionen als Brennstoff. Der auf Nachfrage oft gehörte Hinweis, diese Vorketten existierten sowieso bzw. in anderen Branchen erfolgten viel größere Umweltschädigung, entbindet nicht von der Verantwortung für die eigene Technologie und die dabei eingesetzten Rohstoffe.
Ich wünsche mir, dass das Thema der auftretenden Umweltwirkungen in Zukunft tiefer betrachtet wird, da für mich Bioenergie ein unverzichtbarer Bestandteil eines neuen Energiesystems auf Basis erneuerbarer Energien ist, welches bei unverantwortlicher Anwendung (wie jede andere Technologie auch) jedoch ebenso großes Potenzial zur Umweltschädigung wie Verbesserungspotenzial in sich trägt.
Alle Materialien zur Tagung sind online (nach Anmeldung) hier zu finden: hier klicken, in HHL Veranstaltungsgruppe. Ich möchte mich nochmals bei den Veranstaltern, Referenten und Teilnehmern für das Interesse und die rege Diskussion bedanken.