Muss die Heizung eines Hauses aufgrund hohen Alters bzw. hohen Reparaturkosten ausgetauscht werden, stellt sich die Frage nach möglichen Fördermitteln. Zur Klärung muss zunächst geschaut werden, was für eine Heizung vorhanden ist, was neu eingesetzt werden soll und ob weitere Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Handelt es sich bei der alten Heizung um eine ältere Gas- oder Ölheizung ohne Brennwertnutzung und soll diese durch einen Brennwertkessel ersetzt werden, kommt eine Förderung als Einzelmaßnahme im KFW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ in Betracht. Grundsätzlich ist hier eine Förderung über einen Zuschuss oder einen zinsgünstigen Kredit möglich, bei Heizungssanierungen als Einzelmaßnahme wird zumeist die Zuschussvariante genutzt. Dabei können zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten ausgezahlt werden, diese beinhalten neben den Kosten für die Anlage selbst auch alle begleitenden Leistungen. Die Antragstellung erfolgt online und vor Beginn der Baumaßnahmen über das KFW-Zuschussportal, hierzu ist ein Energieberater notwendig. Dieser prüft Ihren Antrag hinsichtlich der Programmanforderungen, überwacht und bestätigt im weiteren Verlauf auch die ordnungsgemäße Durchführung des Heizungstauschs und weist auf weitere Besonderheiten wie etwa notwendige Planungs- und Dokumentationsleistungen hin.
Sollen bei der neuen Heizungsanlage erneuerbare Energien – etwa in Form einer Wärmepumpe, einer Stückholz- oder Pelletanlage oder auch einer Solarthermieanlage – zur Anwendung kommen, lohnt sich auch der Blick auf das BAFA-Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“. Hier gibt es attraktive Zuschüsse für die verschiedenen Anlagensparten. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls online und vor Vorhabensbeginn. Ein Energieberater ist nicht unbedingt notwendig. Allerdings ist das Programm mit verschiedenen Bonusregelungen und unterschiedlich geregelten Kombinationsmöglichkeiten mit den Programmen der KFW komplex, so dass hier zumindest eine gründliche Information in den Programmunterlagen notwendig ist.