Die reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist nun gestartet. Die grundsätzlichen Strukturen bleiben unverändert: Die KfW ist weiterhin für die systemische Förderung (Effizienzhäuser) sowie die Heizungsförderung zuständig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) betreut die weiteren Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle u. a.). Verändert werden die Zuschusssätze, die Berechnung der förderfähigen Kosten sowie die Berechnung der Tilgungszuschüsse.
Einen Überblick über die wichtigsten inhaltlichen Änderungen im Förderprogramm finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie auf den Websites von KfW und BAFA.
Aufgrund der Kurzfristigkeit der Umstellung werde ich mich erst nach der Urlaubszeit in die neuen Richtlinien einarbeiten und danach auch wieder eine umfassende Beratung dazu anbieten, bis dahin sind vielleicht auch einige der bereits aufgetretenen Fragen und Unsicherheiten geklärt.