BEG Neuerungen 2023

Veröffentlicht: 06.01.2023
Sparschwein

Energetische Sanierungen können im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) gefördert werden. Für Anträge ab 1.1.2023 gelten dabei teilweise neue Bedingungen und Anforderungen.

So werden etwa Biomasseheizungen nur noch gefördert, wenn das Warmwasser über Solarthermie oder eine Wärmepumpe bereitet wird. Ebenso gelten neue höhere Mindestanteile von erneuerbaren Energien bei mehreren verschiedenen Energieträger. Einzelne Fördersätze wurden ebenfalls verändert, ebenso wie verschiedene Rechnungsansätze.

Eine gute Übersicht über die Neuerungen ist zum Beispiel auf dieser Website zu finden.

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