Am 27. Februar startet bei der KfW die Heizungsförderung in der BEG für Besitzerinnen und Besitzer von eigenen Häusern. Die für eine neue Heizung ansetzbaren förderfähige Kosten betragen 30.000 Euro für die komplette Maßnahme inklusive Fachplanung und Baubegleitung durch einen registrierten Fachbetrieb oder Energieberater. Letztere Regelung weicht von der bisherigen separaten Förderung der Baubegleitung ab.
Grundsätzlich förderfähig ist der Einbau effizienter und klimafreundlicher Heizungsanlagen, wie Solarthermie, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz und einige weitere Systeme. Der Fördersatz beträgt einheitlich 30 Prozent und kann durch einen Effizienzbonus, einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus gesteigert werden. Maximal können so 70 Prozent Zuschussförderung erreicht werden. Details dazu finden Sie auf der Website der KFW zum entsprechenden Produkt 458.
Der Start der Antragstellung erfolgt gestaffelt: Ab sofort sind Privatpersonen antragsberechtigt, die ein selbst bewohntes Einfamilienhaus besitzen. Ab Mai bzw. August 2024 kommen dann Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften dazu.