Wieder einmal: Änderung der Förderbedingungen

Veröffentlicht: 11.08.2022
Sparschwein

Leider wurden seitens der Bundesregierung wieder einmal recht kurzfristig die Fördersätze für energiebezogene Sanierungen und Neubauten verändert. Notwendig war dies nach Eigenangaben, um mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die Förderung überhaupt aufrecht erhalten zu können.

Im Bereich der systemischen Förderung („Effizienzhaussanierung“, BEG WG) wurde bereits ab 28.07.2022 die Zuschussförderung gestrichen. Eine Förderung ist damit nur noch in der Kreditvariante über die KFW möglich. Die Förderstufe „Effizienzhaus 100“ wurde gestrichen, gefördert werden damit (in der Sanierung) Effizienzhäuser ab Stufe 85. Die Fördersätze wurden reduziert. Detailliertere Informationen dazu sind auf den Seiten der KFW zu finden.

Bei der Einzelmaßnahmenförderung (BEG EM) wird ab 15.08.2022 die Kreditförderung abgeschafft, es ist dann nur noch eine Zuschussförderung über das BAFA möglich. Eine Förderung für Gas-Hybrid-Heizungen wird abgeschafft. Dafür ist der bisher nur für Ölheizungen verfügbare „Austauschbonus“ dann auch für bestehende Gasheizungen, Kohleheizungen und Nachspeicheröfen verfügbar. Der für den Heizungstausch bisher verfügbare ISFP-Bonus entfällt. Die Fördersätze wurde angepasst und sinken in fast allen Bereichen, besonders stark im Bereich Biomasse-Heizungen. Bis zum 14.08.2022 sind noch Anträge nach den aktuellen Richtlinien möglich, zumindest theoretisch. Aktuell sind die entsprechenden BAFA-Portale allerdings dauerhaft überlastet, die Bearbeitungszeiten unvorhersehbar lang. Detaillierte Informationen sind zum Beispiel hier zusammengestellt.

Ab 22.09.2022 soll ein weiterer Bonus für die Sanierung energetisch besonders schlechter Gebäude hinzukommen („Worst Performance Building“ WPB). Wie dies genau definiert und nachgewiesen werden soll, bleibt abzuwarten, ein entsprechendes Merkblatt ist angekündigt.

Im Neubaubereich gibt es eine Effizienzhausförderung aktuell nur für Vorhaben mit Effizienzhausstandard 40 mit Nachhaltigkeitszertifizierung (NH). Aufgrund der Komplexität der Zertifizierung sowie der aktuellen Kurzlebigkeit der Förderrichtlinien biete ich aktuell in diesem Bereich keine Leistungen mehr an.

Für 2023 ist eine Neuveröffentlichung aller BEG-Richtlinien in überarbeiteter Form geplant. Eine komplette Neuausrichtung der Neubauförderung unter Berücksichtigung grauer Energie, Entsorgungskosten usw. ist dabei angekündigt.

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