Neuer Ottokraftstoff E10

Veröffentlicht: 18.01.2011

Seit dem 1. Januar 2011 kann gemäß der Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments die neue Ottokraftstoffsorte "E10"  neben den bisherigen Sorten in Deutschland getankt werden. Dem fossilen Ottokraftstoff (Benzin) werden hier maximal 10 Volumenprozent zugesetzt. Das heißt konkret: 1 Liter Kraftstoff enthält 900 ml Benzin aus Erdölraffination und 100 ml Ethanol aus Biomasse.

Bisher konnten bis zu 5 Volumenprozent Ethanol beigemischt werden (E5), eine besondere Kennzeichnung erfolgte nicht. Der neue Kraftstoff ist demgegenüber nicht mit allen Fahrzeugmodellen verträglich, eine Liste betroffenener Fahrzeuge findet sich hier. Deshalb muss die betreffende Zapfsäule entsprechend beschriftet sein.

Technisch ist unerheblich, ob der beigefügte Ethanol aus Biomasse oder sonstigen Ressourcen gewonnen wurde. Für die geplante Klimaschutzwirkung ist diese Herkunftskette jedoch entscheidend. Aufgrund unterschiedlichster Herstellungsketten und hohen Unsicherheiten bezüglich Flächenkonkurrenzen, Effekten aus direkten und indirekten Landnutzungsänderungen sowie in Ökobilanzen ungenügend erfassten Problemkreisen wie Monokulturen, Bodenverarmung und sozialen Effekten kann keine pauschale Aussage zur Klimaschutzwirkung des neuen Kraftstoffs getätigt werden. Hier ist eine starke Instrumentalisierung des Themas zugunsten politischer oder wirtschaftlicher Absichten der Handlungsträger zu befürchten.

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