
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, CDU und CSU ist nun schon einige Zeit veröffenlicht und kann auf den Seiten der Bundesregierungen oder der Parteien (zum Beispiel hier) eingesehen werden. Hinsichtlich Klimaschutz und Energie werden aus meiner Sicht viele grundsätzliche Ideen bestätigt und weitergeführt. Wesentliche Fragen bleiben meiner Meinung aber offen.
Grundsätzlich bekennt sich unsere kommende Regierung zum Klimaschutz und dem Ziel, in Zukunft als Land klimaneutral zu werden. Dazu gehört weiterhin auch der Ausstieg aus der Kohleverstromung. Das Tempo der Umsetzung wird an das Umsetzungstempo anderer EU-Staaten geknüpft, mit der Option von Fristverlängerungen.
Die im Vertrag recht vage angedeutete Umstellung der Bewertungsgröße für die Energieeffizienz hin zur CO2-Reduktion als alleinigen Faktor halte ich insbesondere im Bereich der Sanierung für unzureichend. Hier wird meiner Meinung nach das Wechselspiel zwischen Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht genügend berücksichtigt.
Etwas irritierend für mich ist die enthaltene Ankündigung, das "Heizungsgesetz" abzuschaffen und durch ein Gebäudeenergiegesetz zu ersetzen. Es gab ja noch nie ein "Heizungsgesetz", sondern bereits seit 2020 ein Gebäudeenergiegesetz, was bereits mehrfach reformiert wurde. Weitere Vereinfachungen und Korrekturen sind hier allerdings aus meiner Sicht durchaus sinnvoll.
Insgesamt ergibt sich für mich bzw. meine Beratungen aus dem Koalitionsvertrag keine gravierende Notwendigkeit, die Richtung meiner Beratungen zu verändern, da die grundsätzlichen Ziele konstant bleiben. Abzuwarten bleibt die konkrete Augestaltung gesetzlicher Anforderungen und auch der zukünftigen Förderprogramme. Ich werde Sie als meine Kunden da natürlich bestmöglich auf dem Laufenden halten.