Förderbedingungen für Energieberatung gelockert

Veröffentlicht: 03.06.2014

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat über seinen Informationsdienst einige Lockerungen hinsichtlich der Förderung von Vor-Ort-Energieberatungen bekanntgegeben. So müssen nicht mehr alle vorgeschlagenen Sanierungsschritte den strengen technischen Anforderungen der KfW Förderbank genügen. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Sanierungsmaßnahmen kann nun mit oder ohne Berücksichtigung von Fördermitteln erfolgen und somit besser den Gegebenheiten der Praxis genügen. Weiterhin können zusätzliche Fördermittel für die Beratung in Anspruch genommen werden. Das abschließende Beratungsgespräch kann ab sofort auch telefonisch erfolgen, gerne jedoch auch persönlich in meinem Büro oder bei Ihnen zu Hause. Mir als Energieberater ermöglichen diese Lockerungen, die Beratung noch mehr als bisher auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche auszurichten und zu geringeren Kosten anzubieten.

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