Bei der anstehenden Sanierung eines Gebäudes stellt sich die Frage, welche Bauteile bzw. Anlagenkomponenten zu verändern sind, um größtmögliche energetische Einsparungen bei vernünftigen Kosten zu erreichen. Diese Frage lässt sich aufgrund der Verschiedenheit aller Altbauten und Nutzer sowie der Komplexität des gesamten Sanierungsvorhabens nie pauschal beantworten, sondern erfordert eine genaue Analyse und Planung. Eine geförderte Vor-Ort-Energieberatung bietet hier einen guten Einstieg, um die Sanierung energetisch von Anfang an sinnvoll zu planen, das bestehende Budget optimal an den richtigen Stellen einzusetzen und bestehende Anforderungen seitens Geldgebern und Behörden bereits in der Planung einzuhalten. Energieausweise und Wärmeschutznachweise können auf Basis der erhaltenen Ergebnisse rasch und fundiert erstellt werden. Jede Energieberatung besteht aus verschiedenen Phasen:
Schritt 1: Datenaufnahme. Dazu wird der Istzustand des Gebäudes sorgfältig aufgenommen und auf energetische Schwachstellen hin analysiert. Diese Daten bilden die Grundlage für die Entwicklung sinnvoller Sanierungsmaßnahmen. Für die Datenaufnahme ist ein Besichtigungstermin notwendig, dabei wird zusätzlich Aufmerksamkeit auf eventuell vorhandene Bauschäden, problematische Einbauten usw. gelegt. Es kommen je nach Bedarf spezielle Berechnungs- und Messverfahren zum Einsatz, ich verwende unterstützend professionelle Software. Wenn möglich, können aktuelle Verbrauchsdaten der Gebäudenutzer mit erfasst und in die weitere Berechnung einbezogen werden.
Schritt 2: Sanierungskonzept. Auf Basis der aufgenommenen Daten können verschiedene sinnvolle Sanierungsvarianten erarbeitet werden. Hierbei können alle Wünsche und Ideen des Kunden (Kostenbudget, gewünschtes Erscheinungsbild, verwendete Materialien usw.) mit einbezogen werden. Wenn möglich, kooperiere ich in dieser Phase eng mit bereits involvierten Partnern (Architekten, Handwerkern usw.) Es wird sowohl ein Gesamtkonzept als auch ein Maßnahmenfahrplan für eine Sanierung in Schritten erarbeitet. Für die Finanzierung der geplanten Baumaßnahmen stehen verschiedene Programme, so zum Beispiel von der KfW oder einigen Landesbanken, zur Verfügung. Sollen solche Programme genutzt werden, muss ein gewisser energetischer Mindeststandard des sanierten Gebäudes (z. B. KfW-Effizienzhaus) nachgewiesen werden. Im Rahmen einer guten Energieberatung wird dies von Anfang an mit berücksichtigt. Ebenso werden geltende Vorschriften (z. B. EnEV-Wärmeschutznachweis) bei der Erarbeitung berücksichtigt.
Schritt 3: Bericht und Übergabe. Alle Ergebnisse werden übersichtlich und verständlich in einem umfangreichen Bericht zusammengestellt und in einem persönlichen Gespräch erläutert. Auf Wunsch stelle ich Ihnen dazu gern einen Beispielbericht zur Verfügung. Um eine Mindestqualität der Energieberatung zu gewährleisten, existiert ein von der BAFA vorgegebener und kontrollierter Mindeststandard an den Beratungsbericht. Nur eine diesen Standards genügende Beratung ist im Rahmen des BAFA-Förderprogramms förderfähig.
Kosten und Förderung. Die Vor-Ort-Beratung durch qualifizierte Berater ist seitens des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu 50 Prozent förderfähig. Die Antragsstellung und Abwicklung übernehme ich, sie zahlen nur den verbleibenden Eigenanteil, dieser liegt je nach Aufwand in der Regel zwischen 300 und 600 EUR pro Beratung. Weitere Informationen zum Förderprogramm sind hier oder im beigefügten Flyer zu finden.
Über die Mindestanforderungen heraus kann eine Energieberatung weitere energetische und ressourcenschonende Aspekte wie Regenwassernutzungskonzepte, Stromsparansätze, baubiologische Empfehlungen usw. je nach Wunsch des Nutzers enthalten. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot für eine für Ihr Vorhaben passende Energieberatung.