Bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln durch KFW und BAFA wird in vielen Fällen die Durchführung eines „hydraulischen Abgleichs“ gefordert. Was ist darunter zu verstehen? Dafür sollte man sich zunächst das Heizungsnetz in einem typischen Wohngebäude vorstellen: Eine Heizungsanlage (zum Beispiel im Keller) versorgt Heizkörper in verschiedenen Teilen des Gebäudes, die sich in unterschiedlichen Zimmern befinden. Gedacht ist das Ganze so, dass im Normalbetrieb in allen Zimmern eine nahezu gleiche, angenehme Temperatur (etwa 20 Grad Celsius) erreicht wird. Die Anlage ist dann ausgeglichen. In der Praxis tritt jedoch häufig der Fall ein, dass nahe der Heizungsanlage befindliche Heizkörper „überversorgt“ werden – heißes Wasser strömt sehr schnell durch. Im Gegensatz dazu werden weiter entfernt gelegene Räume „unterversorgt“, die gewünschte Zimmertemperatur wird nicht erreicht. Um das zu kompensieren, können Durchflussgeschwindigkeit und Vorlauftemperatur im Gesamtsystem erhöht werden, die Überversorgung heizungsnaher Räume wird damit allerdings weiter verstärkt. Konsequenzen sind Strömungsgeräusche, erhöhter Energieverbrauch und geringe Regelgüte der Anlage.
Um diese Situation zu verbessern, wird ein hydraulischer Ausgleich der Anlage durchgeführt. Dabei wird am Heizkörper diejenige Wassermenge eingestellt, die der Heizkörper auch wirklich für seinen Betrieb benötigt. Heizungsnahe Heizkörper erhalten also weniger, ferner gelegene Heizkörper mehr Wasser. Das geschieht üblicherweise mittels Einstellringen am Thermostatventil.
Um einen hydraulischen Ausgleich exakt durchzuführen, muss theoretisch das gesamte Wärmeverteilungsnetz erfasst und mitsamt der Bauteileigenschaften der jeweiligen Räume berechnet werden. Dieses Vorgehen ist akademisch möglich, allerdings aufwändig und praxisfern. Daher werden in der täglichen Anwendung Näherungsverfahren unterschiedlicher Güte verwendet. Das sogenannte „Verfahren A“ kommt gänzlich ohne Berechnung der Heizlasten der Räume aus, hier wird lediglich das bestehende System aus Leitungen und Heizkörpern näherungsweise erfasst und durch die vorhandenen Voreinstellmöglichkeiten optimiert. „Verfahren B“ geht einen Schritt weiter, hier werden mittels geeigneter Berechnungstools raumweise Heizlasten bestimmt und mit geeigneten Maßnahmen auch umgesetzt.
Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln zur energetischen Sanierung (BAFA, KFW) ist der hydraulische Abgleich mit dem Formblatt des Spitzenverbands der Gebäudetechnik (VDZ) nachzuweisen. Auf der Rückseite des Formblatts finden sich auch weitere Hinweise zum erforderlichen Verfahren bei den einzelnen Maßnahmen.
Anschaulich dargestellt ist das Ganze zum Beispiel auch noch einmal im folgenden Video des Instituts für Wärme und Öltechnik IWO:
Bildquelle: Uli Carthäuser/pixelio.de