
Viele Mieterinnen und Mieter, die gerade ihre Heizkostenabrechnungen für 2024 erhalten, müssen zum Teil hohe Nachzahlungen leisten. Aktuell prüfe ich gerade regelmäßig viele dieser Abrechnungen auf Plausibilität.
In vielen Fällen sind die Nachzahlungen gar nicht auf das eigene Verbrauchsverhalten zurückzuführen, sondern auf den durch den Versorger erhobenen Energiepreis. Dieser wird dann auf die einzelnen Mietparteien des Gebäudes umgelegt. Ich hatte bei den Prüfungen häufig Fälle, in denen dieser Preis weit über den aktuell erhältlichen Preisen liegt, besonders bei Gebäuden, die mit Fern- oder Nahwärme versorgt werden.
Den für Ihr Gebäude gültigen Energiepreis können Sie aus Ihrer Abrechnung recht einfach selbst ermitteln. Schauen Sie dabei nach den Angaben für das Gesamtgebäude (meist auf der ersten Seite der Heizkostenabrechnung). Hier finden Sie die an Ihr Gebäude gelieferte Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) sowie die dafür in Rechnung gestellte Summe in Euro. Teilen Sie die Energiemenge durch den Betrag, erhalten Sie einen Preis pro Kilowattstunde. Diesen können Sie dann zum Beispiel mit den verschiedenen online verfügbaren Vergleichportalen einordnen. Liegt ihr aktueller Preis für Ihren Energieträger deutlich über den gerade marktüblichen Preisen, sprechen Sie Ihre Hausverwaltung darauf an. Oft kann in einen günstigeren Tarif gewechselt werden und die Energiekosten damit für die kommenden Jahre deutlich gesenkt werden.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Heizkostenabrechnung prüfen zu lassen, oft sogar kostenlos. Ansprechstellen hierfür sind die Verbraucherzentrale, aber auch Stadtteilläden und einige Parteibüros.