Der neue Energieausweis
Seit dem ersten Mai 2014 sind zahlreiche Regelungen der im November 2013 beschlossenen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) in Kraft getreten. Die wohl auffälligste Veränderung betrifft die so genannten Energieausweise. Diese müssen nun bei Neuvermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses dem neuen Mieter bzw. Käufer ausgehändigt werden. Zusätzlich ist jeder Energieausweis mit einer Registriernummer zu versehen, welche zentral erfasst wird. Auf diese Weise werden Stichproben möglich. Auf diese Weise soll die Güte und Aussagekraft dieser Dokumente erhöht werden. Jedes Gebäude wird ab sofort auf Grundlage seines Endenergiebedarfs bzw. -verbrauches in eine Effizienzklasse eingeordnet - vergleichbar etwa mit denen von Haushaltsgeräten oder Lampen.