Energieausweis

Der neue Energieausweis

Veröffentlicht: 02.05.2014

Formblatt EnergieausweisSeit dem ersten Mai 2014 sind zahlreiche Regelungen der im November 2013 beschlossenen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) in Kraft getreten. Die wohl auffälligste Veränderung betrifft die so genannten Energieausweise. Diese müssen nun bei Neuvermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses dem neuen Mieter bzw. Käufer ausgehändigt werden. Zusätzlich ist jeder Energieausweis mit einer Registriernummer zu versehen, welche zentral erfasst wird. Auf diese Weise werden Stichproben möglich. Auf diese Weise soll die Güte und Aussagekraft dieser Dokumente erhöht werden. Jedes Gebäude wird ab sofort auf Grundlage seines Endenergiebedarfs bzw. -verbrauches in eine Effizienzklasse eingeordnet - vergleichbar etwa mit denen von Haushaltsgeräten oder Lampen.

Energieausweis – Einführung für Hausbesitzer

Veröffentlicht: 19.12.2013

Bandtacho_BeispielEnergieausweise werden bereits seit 2007 zur Dokumentation der energetischen Qualität eines Hauses verwendet. Zunehmend werden diese auch kontrolliert, ab 2014 sollen auch Stichproben von den zuständigen Behörden durchgeführt und Bußgelder verhängt werden. Es gibt zwei verschiedene Ausweise: den (einfacheren) Verbrauchsausweis und den (aufwändigeren) Bedarfsausweis. Hausbesitzer stehen nun vielfach vor der Frage, welche Variante sie benötigen.

Eine Antwort in Kurzform: Die einfache Variante (Verbrauchsausweis) reicht zur Dokumentation (etwa als Information für Mieter oder in Immobilienanzeigen) aus, wenn