Ist Dämmung gesetzlich gefordert?
Mich erreicht immer wieder die Frage, ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht, bestehende Gebäude mit Dämmschichten o. ä. zu versehen. Die dafür relevanten Regelungen finden sich im Paragraph 9 der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV). Grundsätzlich gibt es keine „Verpflichtung zur Sanierung“. Werden am Gebäude allerdings ohnehin Änderungen durchgeführt, die über eine Bagatellgrenze (10 Prozent der Bauteilfläche, d. h. kleinere Reparaturen) hinausgelten, dann müssen Vorgaben zur energetischen Güte eingehalten werden. Konkret bedeutet das, dass zum Beispiel bei einer Dachsanierung bzw.
Die KFW-Förderung für Solarstomspeicher wird 2018 weiter aufrecht erhalten. Wer sich eine Photovoltaik-Anlage im kleinen bzw. mittleren Leistungsbereich zulegt, erhält zur Finanzierung des Stromspeichers einen zinsgünstigen Förderkredit sowie einen Tilgungszuschuss. Mittels Stromspeicher kann der für den Eigenverbrauch genutzte Stromanteil erhöht und damit die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage verbessert werden. Das Förderprogramm läuft formal bis Ende 2018. Allerdings stehen nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung, welche möglicherweise schon im Sommer erschöpft sein könnten. Weitergehende Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie auf den
Grundsätzlich: Ja. Das merken sie am schnellsten im Sommer: ein gedämmtes Gebäude bleibt kühler als ein ungedämmtes. Das Argument einiger Dämmstoffkritiker, dass die so verringerten Energiegewinne den Einspareffekt der Dämmung übersteigen, ist allerdings offensichtlich nicht korrekt. In unserer Klimazone ist der Energieeintrag durch die Sonnenstrahlung im Winterhalbjahr ja viel geringer als im Sommer, deshalb ist es im Winter ja kalt. Die Energiegewinne selbst einer Südfassade sind dabei viel geringer als der Energieverlust durch Wärmetransport durch die Wand hindurch. Dazu kommt, dass der Großteil der solaren Energiegewinne eines Gebäudes ohnehin durch Verglasungen auftritt, die nicht gedämmt werden.
Frischer Wind in der Vor-Ort-Energieberatung: Ab Juli 2017 können die Ergebnisse der Vor-Ort-Beratung komprimiert und übersichtlich im einem Sanierungsfahrplan dargestellt und übergeben werden.
Bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln durch KFW und BAFA wird in vielen Fällen die Durchführung eines „hydraulischen Abgleichs“ gefordert. Was ist darunter zu verstehen? Dafür sollte man sich zunächst das Heizungsnetz in einem typischen Wohngebäude vorstellen: Eine Heizungsanlage (zum Beispiel im Keller) versorgt Heizkörper in verschiedenen Teilen des Gebäudes, die sich in unterschiedlichen Zimmern befinden. Gedacht ist das Ganze so, dass im Normalbetrieb in allen Zimmern eine nahezu gleiche, angenehme Temperatur (etwa 20 Grad Celsius) erreicht wird. Die Anlage ist dann ausgeglichen. In der Praxis tritt jedoch häufig der Fall ein, dass nahe der Heizungsanlage befindliche Heizkörper „überversorgt“ werden – heißes Wasser strömt sehr schnell durch.
Eine wesentliches Hemmnis beim Einsatz naturnaher Dämmstoffe stellt die Befürchtung dar, dass diese Stoffe Ihre Gebrauchsfähigkeit nach längerer Zeit durch Durchfeuchtung, Verrottung usw. verlieren können. Dass diese Sorge bei richtiger Anwendung unbegründet ist, hat jetzt eine Langzeituntersuchung der Handwerkskammer Münster nachgewiesen. Im dortigen Demonstrationszentrum wurden verschiedene Dämmstoffe auf unterschiedliche Art und Weise verbaut, mit Messtechnik versehen und über einen Zeitraum von 11 Jahren beobachtet. Dabei konnte eine dauerhafte Funktionsfähigkeit belegt werden. Im Anschluss an den Versuch wurden die Bauteile geöffnet, auch hier ergaben sich keinerlei Beanstandungen.