Steuerbonus bei energetischen Sanierungen
Seit Beginn des Jahres sind bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen über eine Steuerermäßigung förderfähig. Am 7.1.2020 ist nämlich nach Vermittlung die entsprechende Sanierungsmaßnahmen-Verordnung ESanMV (mit dem etwas sperrigen Volltitel "Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzen Gabääuden nach §35c des Einkommenssteuergesetzes) in Kraft getreten.