Steuerbonus bei energetischen Sanierungen
Seit Beginn des Jahres sind bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen über eine Steuerermäßigung förderfähig. Am 7.1.2020 ist nämlich nach Vermittlung die entsprechende Sanierungsmaßnahmen-Verordnung ESanMV (mit dem etwas sperrigen Volltitel "Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzen Gabääuden nach §35c des Einkommenssteuergesetzes) in Kraft getreten.
Um beschlossene Klimaschutzziele zu erreichen und Kohlendioxid-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren, sollen bislang fossil beheizte Gebäude schnellstmöglich auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Um dies zu erreichen, wurden zum 1.1.2019 die für die Heizungserneuerung relevanten Förderprogramme wesentlich verändert.
Das lange Warten hat ein Ende - diesen Sommer ist das neue Beiblatt 2 zur DIN 4108 erschienen. Das Beiblatt gibt Planungs- und Referenzbeispiele für die wärmebrückenoptimierte Ausführung verschiedener Anschlussdetails. Es dient als Bezug für den sogenannten "Gleichwertigkeitsnachweis". Wird dieser Nachweis erbracht, kann im Rahmen der energetischen Bilanzierung ein reduzierter Wert für die Wärmeverluste über Wärmebrücken angesetzt werden, dies ist im Rahmen anspruchsvoller Ziele (KFW-Effizienzhaus) meist notwendig.
Das Themenfeld rund um Klimawandel, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und erneuerbare Energien ist weitläufig, komplex und noch dazu oft emotional aufgeladen. Im vorliegenden Buch „Erneuerbare Energien ohne heiße Luft“ liefern der Physiker Christian Holler und der Mathematiker Joachim Gaukel einen humorvollen und lockeren, dabei aber fachlich fundierten Einstieg dazu.