2021 neue Bundesförderung BEG geplant
Um den Zielen des Klimaschutzprogramms 2030 näher zu kommen, sind auch für 2021 die verfügbaren Mittel für die energetische Gebäudesanierung erhöht wurden. Zudem ist die Neuorganisation der Fördermittel geplant. Die bestehenden Förderprogramme von KFW und BAFA sollen als „Bundesförderung für effizienzte Gebäude“ BEG zusammengefasst werden.
Wesentliche Neuerungen sollen etwa die Einführung von EE-Klassen bei Heizungssystemen, die Anpassung von Effizienzhausstandards, die Vereinheitlichung der Förderlogik für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie eine bessere Verknüpfung mit der Energieberatung sein.
WIRD VERSCHOBEN: Vortrag "Klimaschutz selber machen durch Verbesserung der Gebäudehülle"
AUFGRUND DER AKTUELLEN LAGE WIRD DIE VERANSTALTUNG VERSCHOBEN!
Auf Einladung der Klima-Initiative Taucha und des Heimatvereins taucha biete ich einen Vortrag mit dem Titel "Klimaschutz selber machen und sparen - Dämmung der Gebäudehülle" an. Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, den 25.11.2020, um 18 Uhr im Bürgerhaus im Schloss Taucha.
Quartierssanierung statt Einzelsanierung
Um die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu verbessern, ist es häufig sinnvoll, statt einem einzelnen Gebäude ganze Quartiere zu betrachten. Das ist organisatorisch und finanziell natürlich aufwändiger, bietet aber die Möglichkeit des Einsatzes ganz anderer Technologien. Weiterhin ist die Kopplung bislang getrennter Energiesektoren (Strom, Wärme, Mobilität) in verstärktem Maße möglich. Einen guten ersten Überblick bietet das folgende Video:
Erklärfilm: Energetische Stadtsanierung from BBSR on Vimeo.
Mehr Informationen sind zum Beispiel auf dieser Website (Klick) zu finden.
Abschlussberatung zum GEG am 18.Juni 2020
Am 18 Juni ist es nun soweit: der Deutsche Bundestag berät abschließend über den Gesetztentwurf "zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude" - im Wesentlichen also das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Das neue Gesetz wird im Rahmen der Gebäudeenergieberatung schon länger erwartet und führt die verschiedenen Gesetze und Verordnungen zusammen, die bis jetzt Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude regeln: Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz. Zudem werden (hoffentlich) anstehende Aktualisierungen aufgenommen, um Berechnung und Bewertung zu vereinfachen, zum Beispiel die Integration des überarbeiteten Beiblatts 2 der DIN4108.
Eingeschränkte Tätigkeit in den nächsten Wochen
Aufgrund der aktuellen Situation und den damit verbundenen Herausforderungen kann ich meine Beratungstätigkeit bis auf Weiteres nur in eingeschränktem Umfang fortführen. Ich bin dennoch telefonisch und per Email zu erreichen und werde versuchen, laufende Projekte bestmöglich weiter zu betreuen und neue Anfragen nach Möglichkeit zeitnah zu beantworten. Bitte halten Sie mich über angepasste Zeitpläne usw. auf dem Laufenden. Bei aller berechtigten Sorge um unsere Gesundheit lassen sich in den aktuellen Geschehnissen aber auch Chancen erkennen: Es wird deutlich dass auch wir im Westen nicht vor den Auswirkungen weltweiter Geschehnisse nicht geschützt sind, sondern doch alle "in einem Boot" sitzen. Vielleicht erhalten so die eigentlich schon lange überfälligen Klimadebatten neue Energie und Antrieb.
Steuerbonus bei energetischen Sanierungen
Seit Beginn des Jahres sind bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen über eine Steuerermäßigung förderfähig. Am 7.1.2020 ist nämlich nach Vermittlung die entsprechende Sanierungsmaßnahmen-Verordnung ESanMV (mit dem etwas sperrigen Volltitel "Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzen Gabääuden nach §35c des Einkommenssteuergesetzes) in Kraft getreten.
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