Am 01.07.2021 ändern sich einige Rahmenbedingungen zur Bundesförderung für effizienzte Gebäude (BEG). Die aus meiner Sicht wesentlichen Änderungen für Wohngebäude habe ich im Folgenden kurz zusammengefasst.
Bei der Effizienzhausförderung fällt der Standard 115 in der Sanierung weg. Die niedrigste Förderstufe (neben Denkmal) ist dann das Effizienzhaus 100. Dafür kommen die neue Effizienzhausklasse „EE – Erneuerbare Energien“ dazu. Hier wird ein hoher Anteil erneuerbarer Energien durch eine höhere bei der Förderung ansetzbare Investitionssumme belohnt. Im Neubau ist zudem die Ausstellung eines Nachhaltigkeitszertifikats möglich, ebenfalls honoriert durch höhere förderfähige Investitionskosten.
Ansprechpartner für Effizienzhaussanierungen bleibt die KFW sowohl bei der Zuschuss- als auch bei der Kreditförderung. Zudem ist die Beantragung eines Förderkredits für Einzelmaßnahmen dann möglich, ebenfalls über die KFW.
Die bisherigen Kreditprogramme 151,152 und 153 werden durch die Programme 261 (Kredit für Neubau bzw. Sanierung zu Effizienzhäusern), 262 (Kredit für Einzelmaßnahmen) abgelöst. Die Zuschussförderung für Effizienzhäuser (bisher im Rahmen des Programms 430) erfolgt nun im Programm 461 (für Neubauten und Sanierungen).
Die Baubegleitung wird weiterhin unverändert gefördert. Allerdings fällt das dafür relevante KFW-Programm 431 weg, die Förderung erfolgt im Rahmen der eigentlichen Zuschuss- und Kreditprogramme.
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle und Anlagentechnik) werden nicht über die KFW, sondern über das BAFA beantragt.
Der nächste Implementierungsschritt der BEG ist dann 2023 vorgesehen. Dann sollen die übrigen Zuschussvarianten ans BAFA übertragen werden, die Kreditförderungen verbleiben bei der KFW.