GEG, BEG - Was ist neu, was kommt 2024?

Veröffentlicht: 19.09.2023
Sparschwein

Am 8. September 2023 hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie Eckpunkte für die neue Förderung des Heizungstausches beschlossen. Auf dieser Grundlage werden nun die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet und abgestimmt. Die neuen Bedingungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Es wird dann für den Heizungstausch folgende Investitionskostenzuschüsse geben:

  1. Eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen Antragstellergruppen offensteht;
  2. einen einkommensabhängigen Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr;
  3. sowie einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.
  4. Die Boni sind kumulierbar bis zu einem max. Fördersatz von 70%.
  5. Vermieterinnen und Vermieter werden ebenfalls die Grundförderung erhalten, die sie allerdings nicht über die Miete umlegen dürfen. Hierdurch wird der Anstieg der Mieten durch energetische Sanierung gedämpft.

Neu erhältlich sein wird ein Kreditangebot - zinsvergünstigt für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr - für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen.

Das Öko-Zentrum NRW hat einen Excel-Rechner erstellt, mit dem ermittelt werden kann, wie hoch die Förderung für eine geplante Maßnahme in diesem und im nächsten Jahr sein wird. Dazu muss neben der gewünschten Anlagenart (z.B. Wärmepumpe) lediglich die Anzahl der Wohneinheiten und die Höhe der Kosten angegeben werden. Der Rechner kann kostenlos heruntergeladen werden.

Bis zum Inkrafttreten der überarbeiteten Förderung gelten die aktuellen Förderrichtlinien.

 

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