Neue Informationen zur BEG

Veröffentlicht: 15.12.2020
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Sparschwein

Ab 2021 wird die Bundesregierung die bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich in einem moderniierten und vereinfachten Angebot bündeln, der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG). Dieses besteht aus drei Teilbereichen: Neubau und Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus (BEG WG), Neubau und Sanierung von Nichtwohngebäuden (zum Beispiel Gewerbe) zum Effizienzgebäude (BEG NWG), sowie Sanierungen mit Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Es wird jeweils eine Zuschuss- und eine Kreditvariante angeboten, analog der bestehenden vergleichbaren KFW-Programme. Ab 1.1.2021 startet zunächst die Zuschussvariante für Einzelmaßnahmne durch das BAFA, gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und weitere. Dadurch wird das entsprechende Zuschussprogramm der KFW (430 Einzelmaßnahmen) sowie das Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien" der BAFA ersetzt.

Ab 1.7.2021 kommen dann die Pakete BEG WG und BEG NWG bei der KFW zur Ausführung, jeweils in Zuschuss- und Kreditvariante, bis dahin bleiben die bestehenden relevanten Programme nutzbar.

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier.

Bildquelle: Rainer Sturm/pixelio.de



 

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