Pflicht zur Heizungsoptimierung bei Gasheizungen

Veröffentlicht: 23.08.2023
Umzugskarton

Bereits im September 2022 erschienen, aber bislang eher unbekannnt, fordert die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" (EnSimiMaV) die Prüfung und ggf. auch die Optimierung von bestehenden Gasheizungen.

Grundsätzlich ist für solche Heizungen eine Prüfung durch einen fachkundigen Betrieb (Schornsteinfeger, Installateur, Energieberater u. a.) durchzuführen und einfache Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umzusetzen. Dies können zum Beispiel die Isolation von Rohrleitungen, die Optimierung von Einstellungen, Temperaturanpassungen usw. sein.

Darüber hinaus ist in bestimmten Fällen auch die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs verpflichtend, sofern noch nicht geschehen. Weitere Details dazu finden Sie im oben verlinkten Originaltext der Verordnung.