Energieausweise werden bereits seit 2007 zur Dokumentation der energetischen Qualität eines Hauses verwendet. Zunehmend werden diese auch kontrolliert, ab 2014 sollen auch Stichproben von den zuständigen Behörden durchgeführt und Bußgelder verhängt werden. Es gibt zwei verschiedene Ausweise: den (einfacheren) Verbrauchsausweis und den (aufwändigeren) Bedarfsausweis. Hausbesitzer stehen nun vielfach vor der Frage, welche Variante sie benötigen.
Eine Antwort in Kurzform: Die einfache Variante (Verbrauchsausweis) reicht zur Dokumentation (etwa als Information für Mieter oder in Immobilienanzeigen) aus, wenn
das Gebäude nach 1977 gebaut oder entsprechend der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurde
mehr als vier Wohneinheiten im Gebäude vorhanden sind
Für ältere (nicht modernisierte) und kleinere Gebäude sowie für alle Neubauten und Nachweise (Bauamt usw.) ist der komplexere Bedarfsausweis erforderlich.
In der folgenden Tabelle finden Sie die wesentlichen Informationen für beide Varianten zusammengefasst:
Weitere Informationen finden sie im folgenden ZDF-Video. Oder Sie kontaktieren mich direkt, gerne kann ich Ihnen ein individuelles Angebot für einen Energieausweis abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse machen.