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Kurzumtriebsplantage

Bundeswaldgesetz novelliert - KUP sind jetzt landwirtschaftliche Flächen

Veröffentlicht: 02.09.2010

Am 9. Juli 2010 wurde die Novelle des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) vom Bundesrat bestätigt. Das Gesetz nimmt jetzt in Paragraph 2 Absatz 2 Kurzumtriebsplantagen (KUP) sowie Flächen mit agroforstlicher Nutzung ausdrücklich vom Waldbegriff aus. Damit ist eine langanhaltende Rechtsunsicherheit beseitigt, wonach mit  KUP bepflanzte Ackerflächen automatisch in Waldflächen umgenutzt wurden. Im Wortlaut heißt es:

"Kein Wald im Sinne dieses Gesetzes sind

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