Neue Richtlinie für Energieberatung

Veröffentlicht: 04.07.2023
Schreibtisch

Seit dem 1.7.2023 gilt eine neue Richtlinie für die Energieberatung in Wohngebäuden. Diese betrifft allerdings fast ausschließlich verwaltungstechnische Aspekte der Beratung. Inhalte und grundsätzliche Berechnungsansätze bleiben wie bislang bestehen.

Neu ist vor allem die Möglichkeit, dass der Beratungsempfänger selbst die Förderung (bis zu 80 Prozent des Beratungshonorars) selbst beantragt und ausbezahlt bekommt. Die bisherige Verfahrensweise (Förderabwicklung über den Energieberater) bleibt aber unter der Voraussetzung entsprechender Vollmachten weiter möglich.

Ich werde diese Variante und damit auch eine umfassende und kostengünstige Beratung bei minimalem verwaltungstechnischen Aufwand für Sie weiterhin anbieten.

Weitere Informationen zur Energieberatung und der aktuellen Richtlinie finden Sie auf den Webseiten der BAFA.

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